
Schaumwein
Schaumwein ist der Oberbegriff für weinhaltige Getränke in Flaschen, die aufgrund ihres Gehalts an Kohlendioxid unter Druck stehen. Der Überdruck durch das gelöste Kohlenstoffdioxid muss bei 20 °C mindestens 3 bar betragen. Im Unterschied dazu haben Perlweine nur einen Überdruck von 1–2,5 bar. Transvarsierverfahren oder Flaschengärung
Das Kohlenstoffdioxid stammt nicht aus der Gärung des Weines, sondern wird im Imprägnierverfahren durch Anwendung von Druck und Kühlung im Wein gelöst, der dann unter Druck auf die Flasche gefüllt wird. Ein Beispiel ist unser Chardonnay Brut. Methode Rurale oder auch Méthode Artisanale
Das Kohlenstoffdioxid resultiert aus erster Gärung. Der Most, bevorzugt von Bukettsorten, wird vor Ende der alkoholischen Gärung durch mehrmahliges Abziehen von der Hefe und kalter Lagerung süß gehalten. Der zuckerhaltige Jungwein wird im Druckbehälter – das kann auch eine Flasche sein – mit höchstmöglichen Druck weitervergoren. Die neu gebildete Hefe wird durch Degorgieren oder Filtrieren entfernt. Beispiele hierfür ist die Rurale von Baeder.
Klassische Flaschengärung
oder auch unerlaubterweise als „Champagnerverfahren“ bezeichnet. Das Kohlenstoffdioxid resultiert aus einer zweiten Gärung. Indem man einem vergorenen Jungwein Zucker und Hefe beifügt und in der Versandflasche ein zweites Mal gärt, bleibt das entstehende Kohlenstoffdioxid im Wein. Das Produkt wird über den Flaschenhals entheft, degorgiert. Das Getränk verlässt die Flasche erst beim Genuss. Beispiele hierfür sind die Winzersekte von Bergdol, und Baeder. Und natürlich die wunderbaren Champagner von Larmadier-Bernier und Falmet.
Steuer
Schaumwein wird extra besteuert. Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt und somit wurde wohl unser schönes Kiel zu einem Großteil mit der Sektsteuer aufgebaut. Auf den damaligen Durchschnittspreis von 2,50 Mark wurden 50 Pfennige aufgeschlagen. Die Steuer wurde 1933 als eine Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise abgeschafft, aber 1939 in Form eines Kriegszuschlages, besonders zur Entwicklung der U-Bootflotte wieder eingeführt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 gingen sowohl die Verantwortung als auch die Einnahmen auf den Bund über. Die Hoffnung stirbt zuletzt und die Bartsteuer wurde ja auch eines Tages wieder abgeschafft.